Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

Georgina, Friday, 17.12.2021, 08:54 (vor 859 Tagen) @ lunos1961

Auch das ist juristisch sicher sehr spannend, da sich mir die Frage stellt wo Du beschäftigt werden darfst ....
Wäre ja eine Vermittlung ausserhalb des gelernten Berufs, ausserhalb des Gesundheitswesens und ohne Kontakt zu vulnerablen Gruppen.
Von der Impfpflicht erfasst sind ja auch alle Handwerker, Köche, Hausmeister, Reinigungskräfte und Fahrdienste , die nur im entferntesten in der Einrichtung beschäftigt sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion