Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 16.12.2021, 19:13 (vor 833 Tagen) @ lunos1961

Natürlich werde ich durch alle Instanzen klagen …

Naja - in der zweiten Instanz sollte Schluss sein, da Rechtsmittel dort wohl nicht zugelassen werden dürften. Eher wahrscheinlich, dass Du laut Drosten & Streeck als Ungeimpfter unweigerlich eine der Virus-Varianten zuvor einfängst und danach - so Gott will - als sb Genesener privilegiert bist zumindest für 6 Monate. Im Übrigen teile ich die Ansicht von Paul zum Thema „Solidarität und solchen Schmarrn“. Focus: „Rechtsmediziner erklärt, wie sich das Virus durch den Körper frisst.“ Der renommierte Autor Prof. Dr. Klaus Püschel wurde 2013 in die Nat. Akademie der Wissenschaften Leopoldina gewählt – demnach kein „Dummschwätzer“.

Nach der Verabschiedung der Impfpflicht im Gesundheitswesen darf ich ab 16.03.2021 als ungeimpfter Therapeut; Pfleger oä. nicht mehr an und mit Pat. in der Klinik arbeiten. Ist praktisch ein Berufsverbot für mich.

Das ist m.E. verfassungsrechtlich nicht relevant, da bloße Regelung zur Berufsausübung wie z.B. examinierter Pfleger. Richtig ist, dass dadurch das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt wird nach § 20a Abs. 7 IfSG. Mit Berufsverbot hat das nichts zu tun. Das ist rechtlicher Unsinn.

Wie verhält es sich aber mit meiner Tätigkeit als SBV, für die ich 3 Tage/ wöchentlich im Klinikum freigestellt bin?

Auch für diese 3 Tage gelten natürlich für gewählte Mandatsträger wie Personalrat sowie SBV die gesetzlichen „Nebenpflichen“. Die SBV darf auch nicht begünstigt werden durch ihr Amt gegenüber dem übrigen Klinikpersonal gemäß § 179 Absatz 2 SGB IX etwa in der Küche und Wäscherei. Solche „Privilegien“ stehen der SBV nicht zu.

Für dieses Ehrenamt bin ich ja gewählt!

Richtig! Die Ausübung solcher Ämter hat aber nunmal im Rahmen der Gesetze zu erfolgen und nicht im gesetzesfreien Raum. Eine AGG-Diskriminierung ist das nicht, sagt die Antidiskriminierungsstelle.

In Frankreich, Belgien, Italien, Griechenland, Lettland, Ungarn usw wurde diese Impfpflicht im Gesundheitsbereich längst beschlossen bzw. erfolgreich eingeführt. Deutschland ist da leider mit seinen „Bedenkenträgern“ vergleichsweise behäbig und zögerlich.

Gruß,
Cebulon


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