Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 16.12.2021, 10:05 (vor 861 Tagen) @ lunos1961

Guten morgen,


Wie verhält es sich aber mit meiner Tätigkeit als SBV, für die ich 3 Tage/ wöchentlich im Klinikum freigestellt bin?
Für dieses Ehrenamt bin ich ja gewählt!

Hey,
ich vermute mal, das du Probleme als SBV bekommen wirst. Denn nach meinem unmassgeblichen Wissenstand darfs du dann als ungeimpfter die Klinik nicht mehr betreten. Bliebe dann nure noch die Klage wegen Amtsbehinderung.
Weiterhin könnte ich mir vorstellen, das dein AG die Kündigung aus wichtigen Grund ausspricht.
Sollte dies passieren, besteht die Gefahr das du auch kein ALG1 bekommst. Denn als ungeimpfter stehst du den Arbeitsmarkt im Pflegebereich nicht zur Verfügung
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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