Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 16.12.2021, 10:53 (vor 833 Tagen) @ lunos1961

Hallo lunos1961,

hier ist zwingend die Trennung zwischen der Verpflichtung der Erbringung der zugesagten Arbeitsleistung und der Ehrenamtsausübung zu trennen.

Für die Erfüllung der Arbeit gilt z.B. das Direktionsrecht nach GewO § 106 und die sonstigen rechtlichen Regelungen incl. der aktuellen Maßnahmen der Legislative zur Pandemie.

Im Bereich des Ehrenamtes agiert die SBV weisungsfrei und unabhängig im Rahmen des SGB IX. Das Büro der betrieblichen Interessensvertretung ist „exterritoriales Gebiet“ und untersteht nicht dem Arbeitgeber. Der barrierefreie Zugang muss gewährleistet sein. Dort bist du für die Einhaltung der Maßnahmen selbst verantwortlich. Für den Schutz deiner Kolleginnen und Kollegen als „Kunden“ und für deinen Selbstschutz.
Habe vor einigen Jahren das Problem gehabt, dass das Sicherheitspersonal mich nicht auf das Betriebsgelände mit den Kinderwagen hat lassen wollen, weil ich das Büro der Betriebskrankenkasse und den Betriebsrat aussuchen wollte. Es war nur ein Anruf und das Problem Zutritt war erledigt. Das SBV-Büro zu erreichen und dort zu arbeiten ist nicht das Problem. Das Aufsuchen von Abteilungen unter Beachtung der dort vorgegebenen Hygienebedingungen ist die Herausforderung.

Was es für Folgen auf das Ehrenamt und die Person hat, erlebe ich als moralische Unterstützung, wenn der Arbeitgeber (un-)berechtigt das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt. Da nützt im ersten Moment das „Hausrecht“ wenig. Bei einer fristlosen Kündigung wird in der Regel eine Sperrzeit von 3 Monaten verbunden mit einer Kürzung der Bezugsdauer von ¼ vom ALG 1 durch die AfA verhängt. Es wird eine schuldhaftes Fehlverhalten unterstellt. Denn es bedarf eines wichtigen Grundes für eine außerordentlichen Kündigung. Die Verfahrensdauer vor dem Arbeitsgericht kann wegen „Corona“ sich erheblich verzögern.

Mehr im Beitrag: Vertrauensperson durch Neuwahl aus dem Amt drängen? - https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29104 und der Antwort von Cebulon

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Gruß
Wolfgang


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