Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)

Georgina, Friday, 17.12.2021, 08:48 (vor 861 Tagen) @ WoBi

Guten Morgen,
das Problem daran ist, dass das Gesundheitsamt aufgrund des IfSG ein Betretungsverbot ausspricht, dem der AG lediglich nachzukommen hat. Der AG handelt aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe - hier stösst das Schwerbehindertenrecht eben an seine Grenzen!
Die Impfpflicht wird ausgesetzt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden darf....das ist aber in der Minderheit der Fälle so ;-)


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