Impfpflicht im Gesundheitswesen (Allgemeines)
Guten Morgen,
das Problem daran ist, dass das Gesundheitsamt aufgrund des IfSG ein Betretungsverbot ausspricht, dem der AG lediglich nachzukommen hat. Der AG handelt aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe - hier stösst das Schwerbehindertenrecht eben an seine Grenzen!
Die Impfpflicht wird ausgesetzt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden darf....das ist aber in der Minderheit der Fälle so