Prüfpflicht nach 158 (Einstellung)

SbV.Sven, Tuesday, 21.12.2021, 09:01 (vor 828 Tagen)

Moin liebe Mitstreiter.
Mein AG schreibt den zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit an um für neue Stellen zu erfragen ob es passende Schwerbehinderte Menschen gibt, die Antwort seid 3 Jahren immer nein. Nun habe ich hier in Hamburg mit der Senatskoordinatorin für Schwerbehinderte gesprochen und diese hat mir kontaktdaten zukommen lassen, einmal beim Jobcenter für Ausbildung schwerbehinderter Menschen und bei der Agentur für Arbeit für schwerbehinderte arbeitslose Menschen.
Ich habe meinem AG diese Kontaktdaten weiter geleitet mit der bitte diese zukünftig mit anzuschreiben bei offenen stellen ( hier in Hamburg ist die Quote an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen Bundesweit am höchsten ) das lehnt der AG ab. Kann ich da schon einspruch einlegen da für mich die Prüfpflicht nicht erfüllt ist?
Vielen dank schonmal Sven


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion