Prüfpflicht nach 164 (Einstellung)
Hallo,
was willst Du mit einer "Einigungsstelle" erreichen, die es für SBVen gesetzlich gar nicht gibt?
Und die Einigungsstelle nach BetrVG kann auch nicht vom BR angerufen werden, da es keine erzwingbare Mitbestimmung bei Untätigkeit des AG gibt.
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&Tschüß
Wolfgang