Prüfpflicht nach 164 (Einstellung)
Hallo,
nicht nur ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Arbeitsagenturen an der Verfolgung von Verstössen des AG völlig desinteressiert sind.
Ich würde den AG an Deiner Stelle nochmals schriftlich (nachweisbar, zB gegen Empfangsbstätigung) auffordern, seiner Pflicht aus § 181 SGB IX nachzukommen und in diesem Schreiben auch rechtliche Schritte bei Nichtbenennung androhen.
Regiert der AG darauf nicht, wäre für mich der Gang zum Fachanwalt angesagt.
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&Tschüß
Wolfgang