Prüfpflicht nach 164 (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 22.12.2021, 19:32 (vor 828 Tagen) @ SbV.Sven

Ich danke euch allen, mein Problem ist nicht der Inklusionsbeauftragte, sondern was ich tun kann wenn mein AG die Richtigen ansprechpartner für einstellungen nicht anschreiben will?

Dann schauts du nach meiner Meinung schlicht und einfach in die Röhre. Dein AG schreibt die für ihn zuständige Agentur für Arbeit an. Damit erfüllt er seine Prüfpflicht. Es kann ihn niemand zwingen zusätzlich andere Stellen anzuschreiben
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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