Prüfpflicht nach 164 (Einstellung)

arsbv, Wednesday, 22.12.2021, 14:22 (vor 828 Tagen) @ SbV.Sven

Hallo,
Vielleicht beim Integrationsamt anrufen/ vorsprechen. Wer denn gemeldet ist. Der AG hat dies ja auch an das Integrationsamt und an die Agentur für Arbeit zu melden.


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