Prüfpflicht nach 164 (Einstellung)

Phönix, NRW, Thursday, 23.12.2021, 04:49 (vor 856 Tagen) @ Hotte

Wenn die Abfragen bei der Agentur für Arbeit längere Zeit erfolglos erscheinen, sollte man vielleicht die vom Arbeitgeber gewählten Suchparameter hinterfragen. Ein Arbeitgeber kann die Suche nach Bewerbern verfeinern, in dem er bestimmte Anforderungen an die Bewerber definiert, welche nicht aus der Stellenausschreibung hervorgehen.

Weiterhin wende ich mich als SBV an den zuständige Rehabilitationsberater bei der Agentur für Arbeit. Dieser erhält von mir jede Stellenausschreibung und prüft praktisch parallel auf einem zweiten Weg, ob bei der Agentur für Arbeit geeignete Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemeldet sind. Und obwohl mein Arbeitgeber nicht die Möglichkeit nutzt, seine Suchanfrage zu verfeinern - in Zeiten von Fachkräftemangel auch unsinnig - gibt es unterschiedliche Ergebnisse zur gleichen Stellenausschreibung. Allerdings sollte man auch bedenken, dass die Agentur entsprechende Kandidaten nur informiert und auffordert, sich zu bewerben. Die Erfahrung zeigt, dass man wohl passende Kandidaten bei der Agentur hat, aber die Bewerbungen dann leider - warum auch immer - ausbleiben.

Auch bekomme ich jedes Quartal die aktuellen Arbeitslosenzahlen für unseren "Arbeitsamtsbezirk". Die Zahlen mögen im ersten Moment erschreckend wirken, aber wenn man diese filtert, bleiben für eine konkrete Stellenausschreibung nicht wirklich viele Bewerber übrig.

Letztlich bieten sich für eine SBV weitere Möglichkeiten, geeignete Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu finden. Im digitalen Zeitalter ist es keine besondere Anforderung, eine Stellenausschreibung an geeignete Stellen weiter zu leiten. Wer aber einen solchen Aufwand betreibt, sollte dann auch dafür sorgen, dass Bewerbung und Vorstellung der Kandidaten in den richtigen Bahnen verlaufen! ;-)

VG
Phönix


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