Einladung auch bei "schlechter" Bewerbung (Einstellung)

Antje ⌂, Hohenwart, Tuesday, 15.11.2022, 09:47 (vor 527 Tagen)

Hallo zusammen,

wir stellen aktuell ein und es haben sich zwei Menschen mit Schwerbehinderung beworben, unsere Einrichtung ist dem ÖD gleichgesetzt, damit besteht die Pflicht die Bewerber einzuladen.
Beide Bewerbungen weisen Ausschlusskriterien auf, aufgrund derer mein Vorgesetzter nicht einladen würde (egal ob GdB oder nicht).
Ein Bewerber hat ständige Arbeitsplatzwechsel, seit 2008 16 verschiedene Arbeitsstellen, die mitgelieferten zwei Arbeitszeugnisse sind nicht gut.
Der zweite Bewerber hat seine Ausbildung gerade abgeschlossen und wurde nicht übernommen, das Ausbildungszeugnis ebenfalls nicht gut. Das Zeugnis der Berufsschule mit individuellem Förderbedarf Lernen und Hören ist unterdurchschnittlich. Er ist erst 20 Jahre und zu seine Aufgaben gehört unter anderem die Beförderung unserer Beschäftigten, da bekomme ich ein bisschen Bauchweh, wenig Fahrerfahrung plus die Einschränkungen...
Die Argumente meines Vorgesetzten gegen eine Einladung kann ich nachvollziehen. Muss ich auf ein Vorstellungsgespräch bestehen, auch wenn es klar ist, dass keine Einstellung erfolgt?

Vielen Dank für eure Unterstützung
Antje


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