Einladung auch bei "schlechter" Bewerbung (Einstellung)

Cebulon, Tuesday, 15.11.2022, 11:49 (vor 527 Tagen) @ Antje

… unsere Einrichtung ist dem ÖD gleichgesetzt.

Hallo Antje,

was ist denn damit gemeint? Maßgeblich ist insoweit allein, ob die „Einrichtung“ rechtlich eine Dienststelle iSd. § 165 Satz 1 SGB IX. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 – 5 Sa 10/22).

Nicht jede „Körperschaft des öff. Rechts“ ist auch eine Dienststelle. Darüber_wird gerne gestritten, derzeit beim BAG – 8 AZR 318/22. „Revision“ zum BAG wurde vom LAG Rheinland-Pfalz zugelassen.

Alle Beiträge gehen daher eigentlich scharf am Thema vorbei, da Vorstellungsgespräche von sbM „gesetzlich“ nicht vorgeschrieben. Sämtliche Beiträge führen daher rechtlich in die falsche Richtung!

Gruß,
Cebulon


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