Einladung auch bei "schlechter" Bewerbung (Einstellung)

garda, Berlin, Tuesday, 15.11.2022, 15:59 (vor 525 Tagen) @ Antje

ich war bisher der Meinung, dass im öffentlichen Dienst eine besondere Verpflichtung besteht, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Z.B. der Zusatz auf den Stellenausschreibung "... werden bei gleicher Eignung bevorzugt...." oder § 165.
Aber vielleicht bin ich damit auf dem Holzweg und lasse mich gern belehren.

Hallo Antje,

weiter oben hast du geschrieben, dass die Einrichtung dem ÖD gleichgestellt wäre, dies aber nicht weiter erläutert.

Die Verpflichtung zur Einladung besteht aber nur im öffentlichen Dienst, eine Gleichstellung mit dem ÖD kennt das SGB IX nicht.

Eine z. B. tarifliche Gleichstellung mit dem ÖD macht eine Institution nicht automatisch zum ÖD nach dem SGB IX.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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