Einladung auch bei "schlechter" Bewerbung (Einstellung)

Antje ⌂, Hohenwart, Tuesday, 15.11.2022, 11:08 (vor 499 Tagen) @ Hendrik1

Hallo ihr zwei,

danke für die schnellen Antworten.
Dann wird sich mein Vorgesetzter die Zeit nehmen müssen...
Und wenn er nicht einlädt geht er Gefahr einer Klage, weil mehr Möglichkeiten, als ein deutlicher Hinweis auf die Gesetzeslage und seine damit zusammenhängenden Pflichten, habe ich ja nicht.

Schöne Grüße
Antje


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