Einladung auch bei "schlechter" Bewerbung (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 21.11.2022, 12:22 (vor 523 Tagen) @ Phönix

Moin Moin Phönix,

diese Vorgehenswweise ist schlau vom Arbeitgeber .....
der kann sich immer zurückziehen und sagen, die SBV hat ja so entschieden ..... auch wenn es sich als nicht oder nicht so stark haltbar erweisen sollte.
Das kann das Vertrauensverhältnis von Dir zu den Schwerbehinderten in Deinem Betrieb schwächen.
Daher würde ich überlegen, ob Du so weiterverfahren willst.
Eleganter wäre die Vorgehensweise, diese Prüfung an die/den Inklusionsbeautragte/n abzugeben. Dieser muss prüfen, ob der Arbeitgeber seine Rechte erfüllt und spricht auch rechtsverbindlich für den Arbeitgeber.

Liebe Grüße

Hendrik


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