Einladung auch bei "schlechter" Bewerbung (Einstellung)

Antje ⌂, Hohenwart, Tuesday, 15.11.2022, 12:47 (vor 527 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

ich war bisher der Meinung, dass im öffentlichen Dienst eine besondere Verpflichtung besteht, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Z.B. der Zusatz auf den Stellenausschreibung "... werden bei gleicher Eignung bevorzugt...." oder § 165.
Aber vielleicht bin ich damit auf dem Holzweg und lasse mich gern belehren.

Schöne Grüße
Antje


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