Datenschutz contra Mitarbeiter IT Abteilung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 03.07.2023, 18:22 (vor 301 Tagen) @ Phönix

Hallo,

das alle Mitarbeiter der IT unkontrolliert Zugriff auf die SBV-Daten haben, ist völlig inakzeptabel.
Selbst wenn Du in Einzelfällen sogar eine Zustimmung der betroffenen hast, ist aus meiner Sicht fraglich, ob eine derart weitreichende und nicht wirklich bestimmte Zustimmung rechtswirksam ist.
ich sehe Dich da in ständigem Konflikt mit § 179 Abs. 7 SGB IX,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__179.html
dessen Verletzung in § 237b SGB IX strafbewehrt ist.

Ich bin zwar kein IT-Experte, aber unsere IT hat mir eine völlige Abschottung unserer Dateien sowie unseres speziellen Verwaltungsprogramms eingerichtet. Darüberhinaus habe ich mit unserer IT auch vereinbart, daß unsere Daten ausschließlich bei uns vor Ort in einem physischen Server gespeichert werden und nicht in irgendeiner "Cloud".
Bei Problemen vergeben wir, die SBV, eine temporäre Freigabe für die Einsicht zur Fehlersuche und -behebung.

Laut Auskunft unserer IT ist das auch relativ einfach und unkompliziert einzurichten.

By the way, da dies gerne vergessen wird: Diese Notwendigkeit der Abschottung gilt auch für Mail- und Kalenderprogramme. Bereits der Zweck eines Aufsuchens der SBV - zB zur Erstberatung - ist ein schützenswertes Datum. Bei den gängigen Mail- und Kalenderprogrammen sind idR viel zu viele Zugriffs- und Leserechte für Dritte voreingestellt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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