OT- Stellvertreter (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 05.07.2023, 11:25 (vor 299 Tagen) @ Phönix

Ist die Gesetzestreue der SBV in allen Bereichen absolut einzuhalten?

Manchmal muss man sich auch an den praktischen Erfordernissen orientieren, auch wenn ein Gesetz vielleicht anderes bestimmt. Solange sich Dienstgeber, SBV / 1.Stellvertreter und Mitarbeitender einig sind, dass der Einsatz des 1.Stellvertreters im Rahmen einer Bedarfsvertretung im Dienst des Menschen steht, ist dies für mich unproblematisch und nicht verwerflich.

Ein weiteres Beispiel sind z.B. Kopplungsgeschäfte mit dem Dienstgeber. Wenn ein solche Deal im Sinne der Mensch mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist, warum nicht?

Gruß
Phönix

Hey
eine sehr intresante Einstellung.
Je nach Bedarf hält man sich an Gesetze und fordert auch die Einhaltung und wenn es reinpasst, werden Gesetze wissentlich missachtet.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion