OT- Stellvertreter (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 05.07.2023, 09:35 (vor 299 Tagen) @ Phönix

Das der 1.Stellvertrer erst im Verhinderungsfall der SBV einen Zugriff auf die Daten haben darf, ist bekannt.

Würde von deiner Seite weitere Umstände dagegensprechen, wenn Dienstgeber, SBV mit Stellvertreter und die betroffenen Mitarbeiten einvernehmlich eine abweichende Vereinbarung treffen, Stichwort Bedarfsvertretung?

Gruß
Phönix

Dann wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen, die eindeutig gegen das Gesetz verstößt, u.a. Datenschutz.
Ich weiss nicht, wie es die anderen Forumsteilnehmer sehen, aber ich finde diese Vereinbarung als absolut unzulässig
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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