OT- Stellvertreter (Allgemeines)

Phönix, NRW, Wednesday, 05.07.2023, 11:15 (vor 299 Tagen) @ Hotte

Ist die Gesetzestreue der SBV in allen Bereichen absolut einzuhalten?

Manchmal muss man sich auch an den praktischen Erfordernissen orientieren, auch wenn ein Gesetz vielleicht anderes bestimmt. Solange sich Dienstgeber, SBV / 1.Stellvertreter und Mitarbeitender einig sind, dass der Einsatz des 1.Stellvertreters im Rahmen einer Bedarfsvertretung im Dienst des Menschen steht, ist dies für mich unproblematisch und nicht verwerflich.

Ein weiteres Beispiel sind z.B. Kopplungsgeschäfte mit dem Dienstgeber. Wenn ein solche Deal im Sinne der Mensch mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist, warum nicht?

Gruß
Phönix


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