OT: Datenzugriff durch Stellvertreter (Allgemeines)

Phönix, NRW, Friday, 07.07.2023, 09:25 (vor 297 Tagen) @ Scheeks

Ein differenziertes Betrachten kann hilfreich sein?

Auf der einen Seite haben wir Mitarbeitende, die ihre Bedenken hinsichtlich der Datenspeicherung mitteilen, ohne die Möglichkeit von Absprachen und damit mit Handlungszwang zur Veränderung für die SBV.

Auf der anderen Seite eine Arbeitsweise, welche unter den Beteiligten abgesprochen ist bzw. wird. Es ist dabei natürlich hilfreich, dass mein 1.Stellvertreter als ordentliches MAV Mitglied eine Kopie der Anzeige zur Ausgleichsabgabe sowie des Namensverzeichnisses erhält und er darüber hinaus weitere Informationsechte und Möglichkeiten aus diesem Mandat hat.

Gruß
Phönix


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