Datenschutz contra Mitarbeiter IT Abteilung (Allgemeines)
Im ersten Beitrag hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Laufwerkspflege ein Zugriff wohl nicht vollständig ausschließen lässt. Der Dienstgeber wurde von mir in einem ersten Gespräch über die Anforderung informiert und auch dieser sieht hier ebenfalls einen Handlungsbedarf, denn es geht eben nicht nur um eine Lohnabrechnung, welche vielleicht eingesehen werden kann.
Gruß
Phönix