OT- Stellvertreter (Allgemeines)
Das der 1.Stellvertrer erst im Verhinderungsfall der SBV einen Zugriff auf die Daten haben darf, ist bekannt.
Würde von deiner Seite weitere Umstände dagegensprechen, wenn Dienstgeber, SBV mit Stellvertreter und die betroffenen Mitarbeiten einvernehmlich eine abweichende Vereinbarung treffen, Stichwort Bedarfsvertretung?
Gruß
Phönix