"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

AxelHL, Friday, 26.01.2024, 20:01 (vor 92 Tagen)

Hallo,
ich bin zwar seit 10 Jahren SBV, da wir aber nur wenige SB haben, und die meisten in ihrer Tätigkeit auch nicht eingeschränkt sind, habe ich wenig praktische Erfahrung. Ein paar Beratungsgespräche, zwei Gleichstellungen und Kleinigkeiten.
Heute Mittag habe ich im Urlaub per Bote ein Schreiben der Personalleitung bekommen, daß die einem SB außerordentlich kündigen wollen. Zu Begründung verweisen sie auf ihre Anhörung beim BR, die mir natürlich nicht vorliegt, und schreiben, ich solle innerhalb von 3 Tagen Stellung nehmen.
Ich habe mit dem BR Vorsitzenden telefoniert, der mir auch die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, und es geht um den Verdacht des systematischen Arbeitszeitbetrugs. Der betroffene Mitarbeiter ist übrigens mein Stellvertreter.
Aus den Unterlagen habe ich gesehen, daß es am 18.1. bereits ein Gespräch der Personalleitung mit dem Vorgesetzten und dem BR gab, wo er mit dem Vorwurf konfrontiert wurde. Da war ich nicht im Urlaub, wurde aber auch nicht informiert.
Mein Ansatz ist, am Montag der Kündigung zu widersprechen, da in dem Schreiben an mich keine Begründung zur geplanten Kündigung enthalten war und ich auch über das Mitarbeitergespräch nicht informiert wurde. Oder sind das voneinander unabhängige Punkte?
Muß ich die Begründung in meinem Widerspruch angeben oder ist es besser, dies ohne Begründung zu tun?
Laut BR muß ich tatsächlich innerhalb von 3 Wochentagen reagieren. Was passiert, wenn ich mich gar nicht äußere?
Den betroffenen Mitarbeiter erreiche ich vor Montag nicht. Im Gespräch mit dem BR konnte er sich nicht erklären, wie es zu den Unstimmigkeiten seiner Stempelzeiten kam. Es geht dabei um 5 Vorfälle zwischen dem 3.1. und 16.1.
Gruß
Axel


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