"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

Phönix, NRW, Sunday, 28.01.2024, 07:42 (vor 90 Tagen) @ AxelHL

Zunächst sollte man als SBV die Ruhe bewahren, auch wenn Unsicherheiten bezüglich der weiteren Verfahrensweise bestehen.

Wie Cebulon schon festgestellt hat, gab es Unterlassungen bei der ordnungsgemäßen Unterrichtung und Anhörung der SBV, welche aber erstmal auf den eigentlichen Prozess der Kündigung keinen Einfluss haben. Die Feststellung, ob eine Kündigung ordnungsgemäß erfolgte, obliegt ausschließlich den Arbeitsgerichten. Es ist natürlich für den Betroffenen hilfreich, wenn Verfahrensfehler vorliegen.

Die umfassende Unterrichtung ist eine Pflicht des Arbeitgebers und eine Bringschuld. Wurde die SBV nicht umfassend unterrichtet, kann diese auch keine Stellung beziehen. Es ist auch nicht die Aufgabe der SBV sich Informationen vom BR zu beschaffen. Also in Sachen Anhörung würde ich Abwarten und Tee trinken.

Seit wann hast du dich denn im Urlaub befunden und hast du weitere Stellvertreter? Wenn du im Urlaub bist, ist dein Stellvertreter deine Verhinderungsvertretung und damit in Amt und Würden. Damit bestehen weitere Hürden, denn neben dem Kündigungsschutz als Mensch mit Schwerbehinderung, kommt der Kündigungsschutz als SBV (nachwirkend). Welche Wirkung das haben könnte, müsste man hier noch auf bröseln, aber dafür benötigt man auch weitere Informationen zum Kündigungsgrund und den Umständen.

Deine Aufgabe sollte es sein, zeitnah das Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen, um sich seine Seite anzuhören. Auch wenn dich das Inklusionsamt informiert, würde ich unmittelbar nach dem Gespräch den Kontakt zum Inklusionsamt suchen, um hier bereits in den Informationsaustausch zu kommen.

Den Betroffenen solltest du darauf hinweisen, dass dieser nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht (Frist drei Wochen ab Zugang der Kündigung). Zwar besteht kein Anwaltszwang, jedoch wird das Hinzuziehen empfohlen, damit stellt sich die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Für eine weitere Betrachtung sind dann auch weitere Informationen hilfreich.

Gruß
Phönix


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