"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 29.01.2024, 19:19 (vor 253 Tagen) @ AxelHL

Ich warte jetzt mal ab, was von der Personalleitung als nächstes kommt.

Zustimmungspflichtig jedenfalls dann, wenn SBV-Stelli in letzter Zeit das SBV-Amt auch tatsächlich ausübte – z.B. konkr. Amtstätigkeit in Verhinderungsvertretung. Ansonsten wird Arbeitgeber vermutlich schleunigst dem Integrationsamt schreiben wohl noch im Januar, weil er ja nur zwei Wochen Antragsfrist hat laut § 174 Abs. 2 SGB IX. Vergl. auch BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11, sinngemäß zur Rechtsfrage der „Zustimmung“

Gruß,
Cebulon


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