"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

AxelHL, Saturday, 27.01.2024, 19:39 (vor 91 Tagen) @ Cebulon

Danke für die Anwort.
Zu den 3 Tagen bei außerordentlicher Kündigung habe ich das hier gefunden (Abs 4):
Fristen

Der BR hat am 18.1., wie auch der Mitarbeiter, erst beim Gespräch erfahren, worum es ging. Hätte man dann natürlich sofort abbrechen können, aber das war halt Überrumpelungstaktik.
Daher mein Ansatz, erstmal zu widersprechen, aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Anhörung.
Wie plausibel die Vorwürfe und die Rechtfertigung sind, kann ich noch nicht beurteilen, da ich halt nicht alle Informationen habe (offiziell habe ich ja eigentlich gar keine).
Das Integrationsamt wird nach Deinem Link ja wohl eher zustimmen, da die Vorwürfe nichts mit der Behinderung zu tun haben.
Daher weiß ich auch nicht, inwieweit mein Handeln überhaupt einen Einfluß hat, da es aber immer wieder Fehler bei der Beteiligung der SBV gibt, und dies nur wirklich ein graviernder Fall ist, möchte ich eigentlich nicht nichts tun.


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