"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 29.01.2024, 13:17 (vor 89 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

Hallo,

das hier


1. Als SBV der Kündigung allein mangels ausreichender Beteiligung widersprechen

würde ich nie machen. Man sollte dem AG durch derartige Hinweise nicht auch noch "aufs Pferd helfen", indem er nachbessern könnte

Im vorliegenden Fall würde ich noch überhaupt keine Stellungnahme abgeben, sondern die fehlenden Unterlagen gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX schriftlich nachweisbar einfordern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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