"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)
Im vorliegenden Fall würde ich noch überhaupt keine Stellungnahme abgeben, sondern die fehlenden Unterlagen gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX schriftlich nachweisbar einfordern.
Das sehe ich genauso! Es ist wohl noch nicht mal einzuschätzen - ob aus der Sicht des Arbeitgebers „Verdachtskündigung“ oder nachweisliches „Delikt“.
Zur evt. Gliederung einer Stellungnahme vgl bspw. SBV-Guide auf Seite 24 (rechts).
Gruß,
Cebulon