"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 29.01.2024, 14:33 (vor 89 Tagen) @ albarracin

Im vorliegenden Fall würde ich noch überhaupt keine Stellungnahme abgeben, sondern die fehlenden Unterlagen gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX schriftlich nachweisbar einfordern.

Das sehe ich genauso! Es ist wohl noch nicht mal einzuschätzen - ob aus der Sicht des Arbeitgebers „Verdachtskündigung“ oder nachweisliches „Delikt“.
Zur evt. Gliederung einer Stellungnahme vgl bspw. SBV-Guide auf Seite 24 (rechts).

Gruß,
Cebulon


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