"Anhörung" zur außerordentlichen Kündigung eines SB (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 29.01.2024, 10:15 (vor 253 Tagen) @ AxelHL

Hallo,

ich hatte schon mal so was ähnliches, ich würde jetzt wie folgt vorgehen:


1. Als SBV der Kündigung allein mangels ausreichender Beteiligung widersprechen
2. Den Betriebsrat davon überzeugen, dass die Kündigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und diesem ebenfalls dazu zu bewegen, die Zustimmung zu verweigern.

Dieses erfolgt beides Aufgrund der unzureichenden Beteiligung der SBV, ohne jegliche Betrachtung des eigentlichen Tatvorwurfes.

Achtung: Wie schon richtig erkannt, es zählt die 3 Tagesfrist, und Frist verstreichen lassen zählt normalerweise (Kündigung nach §102 BetrVG) als Zustimmung, aber nicht bei Kündigung nach §103 BetrVG, hier ist ausdrücklich die Zustimmung erforderlich.


Wurde dem Koll. auch nach dem richtigen § gekündigt? Kündigung eines Mitgliedes der AN-Vertretungen kann nur nach §103 erfolgen.


Ich denke, je nachdem wie sich der eigentliche Tatvorwurf darstellt, dass Arbeitsverhältnis wird aufgelöst werden, es stellt sich nur die Frage, mit welchen Konditionen.

VG


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