Thema Mehrarbeit und Sonntag (Allgemeines)
Da hast du Recht, das mit den angeordneten Überstunden hatte ich überlesen. Mehrarbeit ist alles über 8 Stunden täglich von Montag bis Samstag (Werktage). Der Sonntag ist somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden.
Aber irgendwie habe ich auch den Eindruck, dass es sich bei euch um eine künstliche Fünftagewoche handelt, wenn per Dienstplan die Wochenend- und Feiertagsarbeit geregelt wird. Das sollte man mal prüfen, denn der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte richtet sich nach der Anzahl der Wochenarbeitstage.
Gruß
Phönix