Thema Mehrarbeit und Sonntag (Allgemeines)
Zumindest scheint die Information aus einer von Cebulon angeführten Quellen fehlerhaft zu sein:
"Unter Mehrarbeit versteht man Arbeitszeit, die über die gesetzlich maximale regelmäßige Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG) hinausgeht."
Unterschied Mehrarbeit / Überstunden (Infobox, rechte Seite)
Mit Bezug auf §3 ArbZG ist die Angabe von acht Stunden pro Tag nicht korrekt.
Hier der Gesetzestext:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Gruß
Phönix