Thema Mehrarbeit und Sonntag (Allgemeines)
Also lag ich doch nicht falsch, zu der von magheinz vorgestellte Konstellation, 5 Tage-Woche Mo-Fr und regelmäßig Samstag + Sonntag / Feiertag nach Dienstplan.
Wenn von Mo-Fr und am Samstag gearbeitet wird, ist der Sonntag somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden. Diese Sichtweise wird im Urteil vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.
Daher möchte ich dich bitten, zukünftig nicht mehr vorschnell mit "falsch" zu werten, wenn du es selbst in dem Moment nicht besser weist, denn dies ist wenig hilfreich.
Danke.
Gruß
Phönix