Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Allgemeines)

Karsti, Tuesday, 10.12.2024, 07:24 (vor 362 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir haben in unserer Liste z.Zt ca. 230 sbM und viele Arbeiten bleiben leider liegen und können erst später erledigt werden. Ganz zu schweigen von den AP- Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen u.s.w.. Aus diesem Grund schreiben wir nun für 3. Monate immer die Heranziehung. Für das Amt in dem die 1. Stellvertreterin arbeitet, wäre eine Freistellung auch besser, da das Amt dann eine befristete Einstellung bis zur Neuwahl vorgenommen werden könnte. Keiner weiß, ob bei der Neuwahl auch die 1. Stellvertreterin wieder gewählt wird. Was wir natürlich erhoffen. Ich denke, dass eine 2.volle Freistellung kein einklagbarer Anspruch wäre.

Viele Grüße

Karsten


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