AG setzt sich über " Homeoffice Attest" hinweg, wie vorgehen? (BEM)

Tanja20, Monday, 24.02.2025, 09:47 (vor 78 Tagen)

Eine Beschäftigte (GdB50) hatte eine schweren Tumorerkrankung im BEM-Verfahren (ab 1.2024) wurde festgelegt das Sie zu 100% mobil arbeite kann. Da die damalige Fallmanagerin in Elternzeit ist, entschied sie Ihren Personalsachbearbeiter zu nehmen. Nun kann die BEM-Beauftgte des AG auf Sie zu, es wurde ein Attest angefordert.

In dem steht: „Das für die nächsten 6. Monate ein 100%iges mobiles Arbeiten aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, das Aufgrund der Immunschwäche und erheblicher Leistungeinschränkung, sie Menschenmengen und Fahrten mit dem öffentlichen Nachverkehr meiden muss. Um die Arbeistfähigkeit der Patientin weiterhin sicherzustellen, ist es zwingend erforderlich sie vollständig mobil arbeitet. Eine erneute medizinische Beurteilung frühestend ca. 6. Monaten.“

Am Freitag teilte die BEM-Beauftgte (nicht der Fallmanager) ihr mit, dass von ihren beiden Vorgesetzten zusammen mit der Personalführung folgendes beschlossen wurde. „Unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation und den Anforderungen an Ihre Aufgaben wird Ihnen bis Ostern 100% mobiles arbeiten, im Zeitraum vom 21.04.2025 bis zum 30.06.2025 die Erhöhung des mobilen Anteils auf bis zu 80 % genehmigt. Im Anschluss wäre ein Anteil von bis zu 60 % mobiler Arbeit – entsprechend der geltenden DV Arbeitszeit – möglich. Die wahrgenommenen Tätigkeiten erfordern jedoch auch einen Präsenzpart, so dass der Anteil an mobiler Arbeit schrittweise abgebaut werden soll.“

Es gab auch den Hinweis auf die Möglichkeit einer Versetzung in ein anderes Team oder Referat, falls den geforderten Arbeitsbedingungen nicht entsprochen werden kann, dies könnte als Druckmittel interpretiert werden und ist im Kontext des BEM-Verfahrens kritisch zu betrachten

Es ist doch essenziell, dass das BEM-Verfahren transparent und in enger Abstimmung mit der Betroffenen durchgeführt wird, insbesondere unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation und des ärztlichen Attest. In ca. 6 Monaten wird es eine neue medizinische Beurteilung geben, ebenso ist eine Reha beantragt, auf die große Hoffnung gesetzt wird. Sie möchte auf der Stelle bleiben.

Gegen welchen § verstoßt hier der AG?

Wie sollte man vorgehen?


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