AG setzt sich über " Homeoffice Attest" hinweg, wie vorgehen? (BEM)
Hallo,
der AG muss § 164 Abs. 4 SGB IX beachten, da handelt es sich grundsätzlich um einklagbare Rechtsansprüche.
Das Home-Office gehört zu der in Nr. 4 genannten Arbeitsplatzgestaltung bzw. Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzumfeld. Bei der leidensgerechten Organisation des Arbeitsplatzes muss auch die sog. "Wegefähigkeit" berücksichtigt werden.
Wenn der AG weiter so rumzickt, muss halt ggfs. die Einleitung eines Präventionsverfahrens verlangt werden.
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&Tschüß
Wolfgang