Bewerbungsverfahren Angabe SB-Eigenschaft über Online Formular: Nachweis? (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 20.10.2025, 14:30 (vor 89 Tagen) @ juri_berlin

Der Arbeitgeber (Privatwirtschaft) ist der Ansicht, dass es reicht, wenn angeklickt wird.

Der Arbeitgeber hat Recht. Denn das BAG hat seine gegenteilige frühere Rspr. für Bewerbungsverfahren jedenfalls aufgegeben. Demnach darf folglich weder Schwerbehindertenausweis noch Angabe des GdB als Nachweis verlangt werden von Bewerbern:

BAG, 22.10.2015 – 8 AZR 384/14, Rn. 40
[40] (2) „Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass es im Zusammenhang mit der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers aus § 82 SGB IX ausreicht, über das Vorliegen einer "Schwerbehinderung" zu informieren und dass es nicht zusätzlich erforderlich ist, den GdB mitzuteilen. Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats (insbesondere BAG 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 – Rn. 33, 35; BAG, 26. September 2013 – 8 AZR 650/12 – Rn. 30) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht fest.“

Allerdings könnte Frage nach Schwerbehinderung diskriminierend sein im „Online-Portal“. Wie lautet diese_Frage denn genau im Wortlaut? Gibt es dazu Hinweise evtl. im Online-Formular?

Gruß,
Cebulon


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