Bewerbungsverfahren Angabe SB-Eigenschaft über Online Formular: Nachweis? (Allgemeines)
Ich habe ja kein Jura studiert wie unsere Personaler.
Dazu braucht man kein Jurastudium, sondern ein Blick in die einschlägige Rechtsprechung oder einen SGB IX-Standardkommentar sollte völlig genügen.
Davon klicken manchmal sehr viele die Schwerbehinderung an.
Wie schon mehrfach geschrieben - ist schon Frage nach einer (anerkannten) Schwerbehinderung zum Anklicken grundsätzlich klar unzulässig schon seit Jahrzehnten Schon bei Einführung von derartigen diskriminierenden Online-Formularen hätte die SBV sowie der Personalrat sofort intervenieren müssen! Vgl zB § 80 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG n.F. zum „Personalfragebogen“.
Sollte eigentlich zwingendes Thema in wirklich jedem professionellen SBV-Grundseminar sein entsprechend dem SGB IX-Fachlexikon der BIH, da ja elementares Basiswissen. Wenn nein, dann evtl. Seminaranbieter wechseln bzw aktuellen Fachkommentar beschaffen: Danach ist frühere gegenteilige BAG-Rechtsprechung durch Rechtsänderung längst überholt. Und wenns dort noch nicht angekommen sein sollte, so schützt Unwissenheit vor „Strafe“ nicht (Entschädigung wg. offensichtlicher Verfahrensdiskriminierung laut der ständigen aktuellen Rechtsprechung)
Oft sind das auch Menschen die sich aus dem Ausland (arabische Länder) bewerben.
Wer sich aus solchen arabischen Ländern bewirbt ohne ausländerrechtliche „Arbeitserlaubnis“ braucht ohnehin von vornherein – nicht – geladen werden. Abgesehen davon fallen solche Araber ohnehin nicht unter dieses Schwerbehintertenrecht nach § 2 Abs. 2 SGB IX (kein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in BRD)
Gruß,
Cebulon