Frage nach Schwerbehinderung im Online-Formular unzulässig! (Allgemeines)
Wir haben nicht interveniert als dieses Feld eingebaut wurde. Wir werden damit wesentlich schneller über den Eingang der Bewerbung eines Schwerbehinderten informiert.
Naja, das ist kein Grund: Denn die SBV und der PR sind unmittelbar nach Eingang zu unterrichten (§ 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX), und zwar schon seit ewigen Zeiten – sonst Indiz für Verfahrensdiskriminierung laut Rspr und zudem Ordnungswidrigkeit (§ 238 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX)
Gruß,
Cebulon