Frage nach Schwerbehinderung im Online-Formular unzulässig! (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 29.10.2025, 16:30 (vor 41 Tagen) @ BadHairDay

Wir haben nicht interveniert als dieses Feld eingebaut wurde. Wir werden damit wesentlich schneller über den Eingang der Bewerbung eines Schwerbehinderten informiert.

Naja, das ist kein Grund: Denn die SBV und der PR sind unmittelbar nach Eingang zu unterrichten (§ 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX), und zwar schon seit ewigen Zeiten – sonst Indiz für Verfahrensdiskriminierung laut Rspr und zudem Ordnungswidrigkeit (§ 238 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX)

Gruß,
Cebulon


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