Frage nach Schwerbehinderung im Online-Formular unzulässig! (Allgemeines)

BadHairDay, Wednesday, 29.10.2025, 14:48 (vor 80 Tagen) @ Cebulon

Im BIH-Fachlekikon steht das bereits seit Jahren. Und selbstverständlich auch in renommierten aktuellen SGB IX-Standardkommentaren wie z.B. LPK-SGB IX, belegt mit den neuesten relevanten Urteilen. Diese sind zwar nicht ganz so billig wie Kurzkommentare – dafür bleibt aber kaum eine der vielfältigen Praxisfragen offen und verschafft so schnell Rechtssicherheit – sowie dadurch höhere Beratungskompetenz für jede SBV. Kann viel Zeit sparen. Veraltetes „Antiquariat“ eher entsorgen

Ob der Arbeitgeber online, schriftlich oder mündlich danach fragt ist einerlei: Diese Frage ist so oder so illegal und diskriminierend. Denn dieses Internet ist nun_mal kein rechtsfreier Raum. Sollte eigentlich jeder Personaler wissen. Dabei haben offensichtlich diese Personaler kläglich versagt und diskriminieren online munter weiter.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für dieses illegale Konstrukt eine datenschutzrechtliche Freigabe des Datenschutzbeauftragten dieser Behörde gibt.

Bewerberportale im öffentlichen Dienst gibt es ja noch nicht so lange.

Das wurde dort wohl verbreitet verschlafen: Solche Bewerberportale entstanden schon vor Jahrzehnten ab_Mitte der 1990-er Jahre, als erste Jobbörsen im Internet aufkamen im letzten Jahrhundert …

Gruß,

Ersteinmal muss ich sagen dass ich deine Art zu diskutieren bzw informieren herabwüdigend und herabsetztend finde.
Danke, ich habe einen guten Kommentar. Leider ist die Übertragung von Gesetzestexten auf reale Gegebenheiten noch nicht in meiner DNA verankert gewesen und ein Studium der Rechtswissenschaft mangels Abitur aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Und nu? Nur noch Anwälte als SBV? Oder anwaltliche Assistenz für alle SBVen?

So, jetzt aber wieder zum eigentlichen Thema. Wir haben nicht interveniert als dieses Feld eingebaut wurde. Wir werden damit wesentlich schneller über den Eingang der Bewerbung eines Schwerbehinderten informiert. Es geben mehr Menschen an Schwerbehindert/Gleichgestellt zu sein, das ist auch Fakt.
Grade habe ich einige Zeit damit verbracht meinen Kommentar incl. der Querverweise zu durchforsten. Und tatsächlich habe ich etwas gefunden was ich auch aus der AGG Diskussion vor vielen Jahren im Kopf hatte. Das Fragerecht für positive Fördermaßnahmen. Dies darf der Arbeitgeber nämlich um die Quote zu erfüllen bzw. als guter Arbeitgeber überzuerfüllen.
Um aber noch nachzubessern werde ich anregen diesen Grund im Formular anzugeben (In den Stellenausschreibungen steht es schon).
Der Hinweis auf eine fehlende Gesetzesgrundlage bezüglich der Vorlage von Ausweisen und Bescheiden war sehr wertvoll. Er widerspricht meinem Rechtsempfinden da dies jedoch gegelentlich abweicht bin ich dankbar für den Hinweis.


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