Bewerbungsverfahren Angabe SB-Eigenschaft über Online Formular: Nachweis? (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 26.10.2025, 00:16 (vor 48 Tagen) @ BadHairDay

Bei uns ist es ähnlich. Da steht nur noch bei Antwort ja "Nachweis beifügen"

Das ist doppelt rechtswidrig und eine doppelte Verfahrensdiskriminierung nach dem AGG 2006.
Spätestens nach der ersten AGG-Entschädigungsklage checken das auch begriffsstutzige Personaler – wenn diese „Lehrgeld“ zahlen müssen wg. Diskriminierung

Bei uns wird dann von der Personalabteilung noch mal nach dem Nachweis gefragt und wenn der nicht geliefert wird, wird die Person als nicht Schwerbehindert/ Gleichgestellt behandelt.

Das ist doppelt rechtswidrig sowie eine vollendete doppelte Verfahrensdiskriminierung laut dem AGG.
Spätestens nach der ersten AGG-Entschädigungsklage checken das auch begriffsstutzige Personaler – wenn diese „Lehrgeld“ zahlen müssen wg. Diskriminierung

… aber die Aussagen des BAG sind recht eindeutig, wenn auch nicht auf neue Verfahren angepasst.

Da bedarf es keiner Anpassung: Denn die Ausführungen im BAG-Urteil zum Bewerbungsschreiben umfassen selbstverständlich gleichermaßen auch das Online-Bewerbungsformular der Dienststelle entsprechend.

Sollte ich unsere Personaler also warnen?

Die Beanstandung offensichtlich rechtswidriger Online-Formulare gehört selbstverständlich zur gesetzlichen Aufgabe jeder SBV kraft Gesetzes nach § 178 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IX.

Müssen denn vor dem Vorstellungsgespräch keine Nachweise geliefert werden?

Jedenfalls kein Schwerbehindertenausweis als GdB-Nachweis gemäß BAG, wie schon oben geschrieben sowie zitiert. Wird aber teils in Foren, Websites und Bewerbungsportalen noch immer ignoriert bzw falsch behauptet, obwohl schon seit vielen Jahren mehrfach wiederholt vom BAG mit stichhaltigenr Begründung in ständiger Rspr. anders entschieden (vergl. zB. auch Düwell, LPK-SGB IX, § 164 Rn. 148)

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion