Frage nach Schwerbehinderung im Online-Formular unzulässig! (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 27.10.2025, 11:52 (vor 82 Tagen) @ BadHairDay

In meinem Kommentar steht noch nichts dazu.

Im BIH-Fachlekikon steht das bereits seit Jahren. Und selbstverständlich auch in renommierten aktuellen SGB IX-Standardkommentaren wie z.B. LPK-SGB IX, belegt mit den neuesten relevanten Urteilen. Diese sind zwar nicht ganz so billig wie Kurzkommentare – dafür bleibt aber kaum eine der vielfältigen Praxisfragen offen und verschafft so schnell Rechtssicherheit – sowie dadurch höhere Beratungskompetenz für jede SBV. Kann viel Zeit sparen. Veraltetes „Antiquariat“ eher entsorgen

Ob der Arbeitgeber online, schriftlich oder mündlich danach fragt ist einerlei: Diese Frage ist so oder so illegal und diskriminierend. Denn dieses Internet ist nun_mal kein rechtsfreier Raum. Sollte eigentlich jeder Personaler wissen. Dabei haben offensichtlich diese Personaler kläglich versagt und diskriminieren online munter weiter.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für dieses illegale Konstrukt eine datenschutzrechtliche Freigabe des Datenschutzbeauftragten dieser Behörde gibt.

Bewerberportale im öffentlichen Dienst gibt es ja noch nicht so lange.

Das wurde dort wohl verbreitet verschlafen: Solche Bewerberportale entstanden schon vor Jahrzehnten ab_Mitte der 1990-er Jahre, als erste Jobbörsen im Internet aufkamen im letzten Jahrhundert …

Nur noch über das Online-Formular geben heute viele große Konzerne die Marschrichtung vor. Ein Grund für den Siegeszug ist auch das AGG – das Unternehmen Dokumentationspflichten auferlegt, die mit digitalen Dokumenten leichter zu erfüllen sind.

Gruß,
Cebulon


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