SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

Ironie, Saturday, 19.12.2015, 13:05 (vor 3058 Tagen) @ Sandra

Grüß Dich Sandra,

nur mal kurz nachgedacht:
Wie könntest Du bei dieser Konstellation
intime Gespräche mit den KollegInnen
führen, die in Deinen Tätigkeitsbereich fallen,
wie wäre es Dir möglich, vertrauliche
Telefonate mit Deinen verschiedenen
Ansprechpartnern führen, wenn der
Suchtbeauftragte alles mithören kann?

Kurzum, Du wirst eindeutig bei einer
solchen Konstellation in Deinem Mandat
behindert.

Lieber Gruß zum 4. Advent

Ironie

P.S. Hat der Betriebsrat bei seinem Ansinnen
eigentlich darüber nachgedacht, was es für
einen suchtkranken Kollegen bedeutet, wenn
er mit dem Suchtbeauftragten vertraulich
reden will und die Schwerbehindertenvertretung
alles mitbekommt?
Und das gilt vice versa natürlich auch für
dessen Telefonate.


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