SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Saturday, 19.12.2015, 15:01 (vor 3057 Tagen) @ Sandra

Halll,

Im Büro wo man idR seiner arbeitsvertraglichen Aufgabe nachkommt und "nur" zeitweise bei Bedarf zusätzlich/auch seine Mandatsarbeit wahrnimmt, hat die SBV KEIN Hausrecht! Mein Arbeitsplatz ist nicht im diesem SBV Büro. Das Büro würde ausschließlich der SBV gestellt !!!

Auch dann kann der AG hier so handel, es sei die SBV benötigt jeden Tag während der gesamten Arbeitszeit dieses Büro für Mandatsaufgaben.

Dann muss der AG nur wie vorher beschrieben der SBV ggf temporäre Möglichkeiten schaffen.

Ein weiterer guter Weg wäre, die SBV zum Suchtbeauftragten zu bestimmen.

Fazit: Wenn eine SBV nicht jeden Arbeitstag vollumfänglich, also ausschließlich Mandatsaufgaben wahrnimmt, hat sie KEINEN Anspruch auf ein eigenes SBV Büro. Auch wenn der AG hier dieses bisher stets so gewährt hat, ergibt sich daraus kein dauerhaftes Besitzstandsrecht.


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