SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Tuesday, 22.12.2015, 17:58 (vor 3054 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

bitte hier zwischen einem Büro erhalten und einem Büro behalten unterscheiden.

Der Arbeitsumfang einer SBV ist eigenverantwortlich gestaltbar und kann bei 20, 50 oder 100 gleich sein. Als Beispiel sei auf die Sitzungsteilnahmen beim Betriebsrat und dessen Ausschüsse hingewiesen. Der Aufwand für die eigene Weiterbildung und der Erhalt von aktuellem Wissen ist unabhängig von der Anzahl der behinderten Menschen im Betrieb. Vorbereitungen für Versammlungen der behinderten Beschäftigten und Beiträge in Betriebsversammlungen hängen nicht von der Anzahl ab. Nur um ein paar Aktivitäten zu nennen.

Ich habe eine weitere Sichtweise, die noch nicht angesprochen wurde. Frei nach den Bibelspruch: "Der Herr gibt, der Herr nimmt". Wobei ich hiermit eine "Gutherrenmentalität" mancher Arbeitgeber meine. Bei "Wohlverhalten" gibt es ein "Zuckerl" und wenn das Verhalten nicht den Erwartungen entspricht wird das "Zuckerl" genommen. Um dieses zu Verhindern, ist die Verfügungsgewalt des Besitzers über die Sachmittel von Bedeutung. Abschreckend für ein derartig gerichtetes Verhalten wirkt die verbotene Maßreglung oder der Eingriff in die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ehrenamtstätigkeit.

Möglicher Weise soll Sandra mit der Aktion auch nur "beschäftigt" werden, um von einem anderen Thema abzulenken? Vielleicht ist dies für Sandra derzeit noch nicht erkennbar.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion