SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Tuesday, 22.12.2015, 10:24 (vor 3054 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Ermessenspielraum ja, ABER bei 20 % von 100 % ist der hier für die SBV eben NICHT positiv auslegbar. Anders KÖNNTE es sein, wenn es hier um 80 % von 100 % ginge.

Die SBV dürfte wohl auch keinen Arbeitsrichter finden, der unter diesen Bedingungen der SBV weiter dauerhaft diesen Raum zur alleinigen Nutzung zusprechen würde. Nur der AG MUSS eine temporäre allein nutzbaren Raum zur Verfügung stellen. Dieses könnte ggf auch dieser Raum bei abgesprochener gemeinsamer Nutzung sein.

Denn 20% bei einer Vollzeitkraft mit 40 Std. Woche wären 8 Std. Hierbei ist dann ja auch zu beachten, dass diese verbleibenden 8 Std. ja auch die Zeiten der Mandatsarbeit außerhalb des SBV Büros zB Teilnahme an BR Gremien enthalten. So bleibt wöchentlich idR ca. 4-6 Std bei guter Rechnung über.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion