SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Tuesday, 22.12.2015, 18:45 (vor 3054 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ja Sitzungsteilnahmen BEIM BR. Also nicht im SBV Büro.

Klar, wenm ein AG hier maßregelnd handeln würde, wäre dieses zu beanstanden. Doch hier müsste die SBV ggf. dieses dann mit Hilfe des ArbG klären. Dann diesem auch verständlich und nachvollziehbar den Raumbedarf klarlegen.

Hier könnte es sich aber um reinen Raumbedarf für den Suchtbeauftragten handeln.


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