SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Monday, 21.12.2015, 20:50 (vor 3055 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

ausgehend von der Information "Das Büro würde ausschließlich der SBV gestellt !!!" ist dies ein Sachmittel, das der Arbeitgeber der SBV zur Verfügung gestellt hat. Das Büro ist also wie ein PC, Telefon, Schreibtisch, Schrank oder ein Blatt Papier zu sehen. Diese Sachmittel stehen im Eigentum des Arbeitgebers, aber der Besitzer ist die SBV. Das Verfügungsrecht liegt somit ausschließlich bei der SBV. Die SBV kann diese Sachmittel an den Arbeitgeber zurückgeben oder gegen geänderte Sachmittel austauschen. Zum Beispiel, den in die Jahre gekommenen SW-Drucker gegen einen Farblaserdrucker erneuern und damit den SW-Drucker zurückgeben. (Zuvor aber bei Laserdrucker die Trommel austauschen, weil sonst der letzte Ausdruck sichtbar ist :-) )
Wenn der Arbeitgeber für das bereitgestellte Sachmittel einen geänderten Verwendungszweck plant, hat er sich mit der SBV zu einigen. Die SBV wird die Erforderlichkeit prüfen und die betrieblichen Belange dabei ausreichend berücksichtigen. Sollte der Arbeitgeber mit dem gefassten Beschluss nicht einverstanden sein, kann der diesen im Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

http://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung/arbg-wiesbaden/detailansicht/artikel/anspruch-des-betriebsrats-auf-ein-buero-und-sachmittel.html

Über Sachmittel steht im Forum schon einiges.

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Gruß
Wolfgang


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