SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Tuesday, 22.12.2015, 12:05 (vor 3054 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Upps, ja da bin ich durcheinander gekommen. Doch bei Sandra könnte es mit ihren 21 zu vertretenden Koll. ähnlich sein.

Sandra könnte ja einmal genauere Zahlen angeben. Also 21 zu vertretende Koll. bei xy Gesamtbeschäftigte und Zeitansätze.

Auf alle Fälle bei "nur" 21 zu vertretende Koll. dürfte es KEINEN Andpruch auf ein eigenes SBV Büro geben. Denn auch hier dürfte es vergleichbare Werte betreffen %-Werte arbeitsvertragliche Arbeit und Mandatsarbeit geben.


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